Der Wesenstest

Von einem Retriever erwartet man, dass er ein alltagstauglicher Familienhund und „Alleskönner” ist. Er soll freundlich im Umgang mit Menschen, vor allem mit Kindern sein und tagtäglich seine Sicherheit allen Umwelteinflüssen gegenüber beweisen, sei es im Straßenverkehr, seinen Artgenossen gegenüber oder im Dummytraining. Generell überall, wo man den Retriever mit hinnimmt bzw. wo er zum Einsatz kommt sind diese Rassemerkmale unverzichtbar.

Er soll seine Apportierfreude und seinen Wunsch zu gefallen ebenso zeigen, wie er schussfest bzw. schusssicher sein soll, da er ein Jagdhund ist und als solcher auch eingesetzt wird. Zudem ist die Schussfestigkeit bzw. Schusssicherheit eine sehr nützliche Eigenschaft, weil immer auch im Alltag Knallgeräusche mit Schall auftauchen können.

Da man mit Bestimmtheit weiß, dass sich nicht nur die körperlichen / physischen, sondern auch die seelischen / psychischen Merkmale vererben, kommt man an einer Überprüfung des „Wesens“ der Retriever nicht vorbei. Dabei ist es unerheblich, ob der Retriever in die Zucht geht oder nicht. Gerade bei Hunden, die in die Zucht sollen, ist es wichtig, dass die Wurfgeschwister genauso „wesensfest“ sind. Deshalb ist es immer anzuraten, dass der gesamte Wurf an dem Wesenstest teilnimmt.

Der RCD e.V. richtet sich bei der Vorgabe / Ausführung nach dem bewährten Schweizer Muster und das wird, falls erforderlich, immer auf den neuesten Stand gebracht.






Voraussetzungen für die Teilnahme:

Das Mindestalter für eine Teilnahme am Wesenstest ist im RCD e.V. auf 12 Monate festgesetzt. Geschlechtsreife ist wünschenswert, aber keine Bedingung. Es dürfen keine kranken und verletzten Hunde teilnehmen. Läufige Hündinnen werden ganz zum Schluss getestet.

Ihre Anmeldung zum Wesenstest , können Sie hier herunterladen:

https://www.retriever-club-deutschland.de/wp-content/uploads/2020/02/RCD-FB-21-Anmeldung-für-den-RCD-Wesenstest-23_02_19.pdf

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