Zucht

Zunächst sei hier angemerkt, dass es den Hunden völlig egal ist, welches Papier sie besitzen.

Kein noch so schönes Zuchtpapier apportiert Dummies oder erlegtes Wild. Wichtig ist, dass der Hund aus einer seriösen, auf Gesundheit und Wesen achtenden Zucht stammt, in der dem Züchter das Wohl jedes einzelnen Hundes seiner Zucht am Herzen liegt.
Eine solche Zucht, zusammen mit einem auf Vertrauen basierenden Verhältnis zwischen Hund und Hundeführer, sind die Grundvoraussetzung für Erfolge und nicht ein bestimmtes Zuchtpapier.
Wer sich für die Hundezucht entscheidet übernimmt eine große Verantwortung, denn es ist nicht damit getan, einen Rüden und eine Hündin zusammenzubringen und die daraus entstehenden Welpen zu verkaufen.
Oberstes Zuchtziel muss es vielmehr sein, durch die Verpaarung die besten Voraussetzungen für gesunde, wesensfeste, sozialverträgliche und dem Rassestandard der FCI entsprechende Nachzuchten zu schaffen. Dies beinhaltet die Verpflichtung, sich umfangreiches Fachwissen rund um den Hund allgemein, die zu züchtende Rasse im besonderen, sowie deren erblich bedingte gesundheitliche Schwächen anzueignen.  Aufgrund immer neuer Erkenntnisse betreffend Genetik, Vererbung, Verhalten usw. hört hier „das sich informieren müssen” nie auf.

Das Zuchtziel muss immer im Auge behalten werden und über den persönlichen Eitelkeiten des Züchters stehen. Dazu gehört z.B. auch Erbdefekte zu erkennen, für sich “anzunehmen” und daraus die Konsequenzen für die weitere Zucht zu ziehen. Nur so ist es möglich, das Ziel der gesunden Hundezucht nicht aus den Augen zu verlieren. Hier ist auch der Welpenkäufer gefragt, denn ohne dass er bei seinem Hund die entsprechenden Untersuchungen durchführen lässt, ist selbst der beste Züchter nicht in der Lage, anhand der Nachzuchtergebnisse Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.
Ein guter Züchter zeichnet sich auch dadurch aus, dass er dem Welpenkäufer ein Leben lang mit Rat und Tat zur Seite steht und nicht nach dem Motto verfährt : „aus den Augen aus dem Sinn”. Die Rücknahme des gezüchteten Hundes im Bedarfsfall sollte für den Züchter selbstverständlich sein. Zumindest muss er es als seine Pflicht ansehen, dafür Sorge zu tragen, dass der Hund bis zu seiner Neuvermittlung nicht in dubiose Hände oder ins Tierheim gerät. Auch hier ist wiederum der Welpenkäufer gefragt, denn er muss sich im Bedarfsfall an den Züchter wenden und ihn über die geänderten Lebensumstände informieren.

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