DNA-Profil zur Abstammungs- und Identitätsbegutachtung bei Hunden

Abstammungsnachweis

Ziel des Abstammungsnachweises ist die Abklärung, ob die angegebenen Eltern eines Tieres aufgrund des DNA-Profils tatsächlich als biologische Eltern in Frage kommen.
Ein Nachkomme erbt prinzipiell 50% seines Erbguts von der Mutter und 50% vom Vater. Vorausgesetzt die Mutterschaft gilt als gesichert, so müssen grundsätzlich alle nicht-mütterlichen Anteile im DNA-Profil des Nachkommen vom Vater vererbt worden sein. Stimmt nur ein Anteil im DNA-Profil nicht überein, kann die Vaterschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Analoges gilt natürlich für die Mutter.
Wie beim Identitätsnachweis hängt auch die Aussagefähigkeit des Abstammungsnachweises wesentlich von der Anzahl der untersuchten Mikrosatelliten ab. Je mehr möglichst hochvariable DNA-Abschnitte bei einer Abstammungsbegutachtung untersucht werden, desto sicherer können tatsächliche Fehlabstammungen erkannt werden. Bei der Untersuchung von 10 Mikrosatelliten ist eine äußerst hohe Testsicherheit gewährleistet.

Identitätsnachweis (genetischer Fingerabdruck)

Der genetische Fingerabdruck ist mit einer Wahrscheinlichkeit von größer als 99,9%, mit Ausnahme eineiiger Mehrlinge, einzigartig. Für die Identifizierung eines Hundes wird dessen DNA-Profil (genetischer Fingerabdruck) angefertigt und in einer DNA-Datenbank gespeichert. Im Gegensatz zu anderen Markierungsmethoden, wie z.B. Chips oder Täto-Nummer, ist dieses nicht manipulierbar. Bei Verlust eines Tieres hat der Besitzer die Möglichkeit, auf das registrierte DNA-Profil zurückzugreifen und durch Vergleich die Identität des wiedergefundenen Tieres festzustellen.

Quelle: www.laboklin.de

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